Die Strafverfolgung wegen Beförderungserschleichung trifft sozial benachteiligte, wohnungslose und kranke Menschen unverhältnismäßig hart. Eine Kriminalisierung dieser Personengruppe ist nicht zielführend und widerspricht dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit. Durch den Verzicht auf Strafanzeigen und Strafanträge wird die Justiz entlastet. Dies führt zu einer effizienteren Nutzung der Ressourcen im Justizsystem. Durch die Beibehaltung des erhöhten Beförderungsentgelts bleibt ein angemessenes Instrument zur Ahndung von Verstößen erhalten, ohne dass eine strafrechtliche Verfolgung notwendig ist.
Antrag: | Gesamtentwurf Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2025 |
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Antragsteller*in: | Sandra Schumacher |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.05.2025, 17:50 |